Jahresmeldung über Aalfang in Küsten- und Binnengewässern abgeben
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift
Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Postanschrift
Fischkai 35
27572 Bremerhaven, Stadt
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken in den Niedersächsischen Küsten- oder Binnengewässern fangen, müssen Sie jeden Fangtag schriftlich aufzeichnen.
In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.
Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie sie an die zuständige Behörde.
Druckformulare / Merkblätter
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
An wen muss ich mich wenden?
Küstengewässer: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Binnengewässer: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Voraussetzungen
Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der zuständigen Behörde vorgegebenen Muster vornehmen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben