Durchgeführte Instandsetzung melden

Zuständige Stelle(n)

Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)

Adresse
Goethestraße 44
30169 Hannover

Leistungsbeschreibung

Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.

An wen muss ich mich wenden?

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Zuständigkeit

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Voraussetzungen

Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.

Druckformulare / Merkblätter

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

Welche Gebühren fallen an?

 Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Der Abschluss der Bearbeitung erfolgt sofort.

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen des MEN

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
 

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