Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Postanschrift

Postfach:1 41
30001 Hannover
Adresse
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

23.02.2024

Leistungsbeschreibung

Mit dieser Beschwerde können Sie potenzielle Rechtsverletzungen seitens des Medizinischen Dienstes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Die Aufsichtsbehörde ist rechtlich befugt, alle erforderlichen Unterlagen des Dienstes anzufordern und auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Sollte dabei ein Rechtsverstoß festgestellt werden, so muss der Medizinische Dienst diesen beheben. 

Die Aufsichtsbehörde teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung in einem Schreiben mit.

Was sollte ich noch wissen?

Die Prüfung der Beschwerde stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch nicht einen Widerspruch oder eine Klage.

Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse tätig. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist daher nicht verpflichtet, nach einer Beschwerde auch tätig zu werden.

Falls eine Rechtsverletzung vorliegt, wirkt die zuständige Aufsichtsbehörde darauf hin, dass diese vom Medizinischen Dienst behoben wird. Die Aufsichtsbehörde kann aber keine Entscheidungen anstelle des Dienstes fällen.

Falls die Beschwerdestellerin/der Beschwerdesteller eine Gesetzesänderung anstrebt, muss sie/er sich direkt an das zuständige Bundesministerium wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts ist jedoch sinnvoll.

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihrer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten Sie zunächst eine Bestätigung.

Falls erforderlich, wird der Medizinische Dienst dann aufgefordert, Stellung zu Ihrer Beschwerde zu beziehen.

Anschließend prüft die Aufsichtsbehörde die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente auf Rechtsverletzungen.

Nach Abschluss der aufsichtsrechtlichen Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Ergebnis.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang und der Komplexität des Einzelfalls abhängig. Sie sollten mit mindestens vier bis sechs Wochen rechnen.

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

An wen muss ich mich wenden?

Der Medizinische Dienst untersteht der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes, in dem er seinen Sitz hat. Der Medizinische Dienst Bund untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Zuständigkeit

Der Medizinische Dienst untersteht der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes, in dem er seinen Sitz hat. Der Medizinische Dienst Bund untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Sie möchten eine Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

nicht angegeben