Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Postanschrift

Postfach:10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:

  • körperliche oder psychische Gewalt
  • Kriegsauswirkungen
  • Ereignisse während des Zivildienstes
  • Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen

Zu den Leistungen sind zählen beispielsweise:

  • medizinische Behandlung
  • Rehabilitation
  • Pflege oder finanzielle Unterstützung

An wen muss ich mich wenden?

Zuständigkeit

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
  • Sie haben durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
  • Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge genügt die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs.
  • Bei psychischen Gesundheitsstörungen wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall gegebenenfalls vermutet.  
  • Aus den gesundheitlichen Schäden haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
    • in Deutschland oder im Ausland und haben in Deutschland durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
    • in Deutschland, haben sich aber zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung