Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende beantragen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Postanschrift

Postfach:10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim

An wen muss ich mich wenden?

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

21.02.2025

Zuständigkeit

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Leistungsbeschreibung

Wenn ein nahes Familienmitglied oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie im Rahmen der Sozialen Entschädigung sogenannte Schnelle Hilfen erhalten. Dazu zählen:

  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einer Traumaambulanz
  • Unterstützung durch eine Fallmanagerin oder einen Fallmanager

Darüber hinaus können Sie besondere psychotherapeutische Leistungen erhalten.

Sie können die Leistungen beantragen, wenn Sie die Situation selbst gesundheitlich belastet und Sie außerdem zu den folgenden Personen gehören:

  • Angehörige oder Angehöriger, also
    • Ehepartnerin oder -partner
    • Lebenspartnerin oder -partner
    • Kind
    • Eltern
  • Hinterbliebene oder Hinterbliebener, also
    • Witwe oder Witwer
    • Waise
    • Eltern
    • Betreuungsunterhaltsberechtigte
  • eine der folgenden nahestehenden Personen:
    • Schwester oder Bruder
    • Person in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

Wenn Sie eine Traumaambulanz aufsuchen, können Sie dort erstmal 2 Sitzungen in Anspruch nehmen. Für weitere Sitzungen müssen Sie einen Antrag stellen.

Als hinterbliebene Person können Sie darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen erhalten:

  • zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • zum Lebensunterhalt
  • zur Förderung einer Ausbildung 
  • Entschädigungszahlungen

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen einer Person sind Sie körperlich oder seelisch belastet als:
    • Angehörige oder Angehöriger
    • Hinterbliebene oder Hinterbliebener
    • nahestehende Person
  • Besondere psychotherapeutische Leistungen erhalten Sie, wenn diese:
    • zum Ausgleich von psychischen Beeinträchtigungen erforderlich sind, die mittelbar auf das schädigende Ereignis zurückzuführen sind
    • nicht oder nicht in ausreichendem Maße durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt sind
    • für den Behandlungserfolg notwendig sind