Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende beantragen
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Postanschrift
Postfach:10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
- § 6 Absatz 1 und 2 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
- § 43 Absatz 2 und 4 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
- § 143 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Traumaambulanzen auf der Internetseite der Traumaambulanzen im Versorgungsnetzwerk
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Leistungsbeschreibung
Wenn ein nahes Familienmitglied oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie im Rahmen der Sozialen Entschädigung sogenannte Schnelle Hilfen erhalten. Dazu zählen:
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einer Traumaambulanz
- Unterstützung durch eine Fallmanagerin oder einen Fallmanager
Darüber hinaus können Sie besondere psychotherapeutische Leistungen erhalten.
Sie können die Leistungen beantragen, wenn Sie die Situation selbst gesundheitlich belastet und Sie außerdem zu den folgenden Personen gehören:
- Angehörige oder Angehöriger, also
- Ehepartnerin oder -partner
- Lebenspartnerin oder -partner
- Kind
- Eltern
- Hinterbliebene oder Hinterbliebener, also
- Witwe oder Witwer
- Waise
- Eltern
- Betreuungsunterhaltsberechtigte
- eine der folgenden nahestehenden Personen:
- Schwester oder Bruder
- Person in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
Wenn Sie eine Traumaambulanz aufsuchen, können Sie dort erstmal 2 Sitzungen in Anspruch nehmen. Für weitere Sitzungen müssen Sie einen Antrag stellen.
Als hinterbliebene Person können Sie darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen erhalten:
- zur Teilhabe am Arbeitsleben
- zum Lebensunterhalt
- zur Förderung einer Ausbildung
- Entschädigungszahlungen
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen einer Person sind Sie körperlich oder seelisch belastet als:
- Angehörige oder Angehöriger
- Hinterbliebene oder Hinterbliebener
- nahestehende Person
- Besondere psychotherapeutische Leistungen erhalten Sie, wenn diese:
- zum Ausgleich von psychischen Beeinträchtigungen erforderlich sind, die mittelbar auf das schädigende Ereignis zurückzuführen sind
- nicht oder nicht in ausreichendem Maße durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt sind
- für den Behandlungserfolg notwendig sind