Fallmanagement im Rahmen der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Postanschrift

Postfach:10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Wenn Sie Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen haben, prüft die Behörde, ob Sie durch ein Fallmanagement unterstützt werden können.

Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie

  • begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
  • beraten Sie schnell und frühzeitig,
  • ermitteln unter anderem Ihren Hilfebedarf,
  • können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
  • unterstützen Sie bei der Antragstellung.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständigkeit

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
  • Sie sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn
    • das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
    • Sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung