Fallmanagement im Rahmen der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Postanschrift
Postfach:10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Wenn Sie Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen haben, prüft die Behörde, ob Sie durch ein Fallmanagement unterstützt werden können.
Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie
- begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
- beraten Sie schnell und frühzeitig,
- ermitteln unter anderem Ihren Hilfebedarf,
- können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
- unterstützen Sie bei der Antragstellung.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständigkeit
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
- Sie sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn
- das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
- Sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Schnellen Hilfen und Fallmanagement auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung