Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen
Zuständige Stelle(n)
Apothekerkammer Niedersachsen
Postanschrift
Postfach:11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Ärztekammer Niedersachsen
Adresse
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
Handwerkskammer Oldenburg
Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Adresse
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Tierärztekammer Niedersachsen
Adresse
Fichtestraße 13
30625 Hannover
Zahnärztekammer Niedersachsen
Adresse
Zeißstraße 11a
30519 Hannover
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Leistungsbeschreibung
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Voraussetzungen
Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Löschgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.
Zuständigkeit
Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches
Druckformulare / Merkblätter
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium
Verfahrensablauf
Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.