Meldebescheinigung Erteilung

Zuständige Stelle(n)

Melde- und Passwesen

Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne

Zuständige Mitarbeiter

Frau K. Burkert
Telefon 04406 941-315
Telefax 04406 941-149

Herr D. Schmidt
Telefon 04406 941-340
Telefax 04406 941-149

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr
7.5 EUR (FIX)

Meldebescheinigung

Gebühr
9 EUR (FIX)

Erweiterte Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Sie erscheinen persönlich oder
  • Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass