Auskunftssperre Einrichtung
Zuständige Stelle(n)
Melde- und Passwesen
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständige Mitarbeiter
Frau K. Burkert
04406 941-315
04406 941-149Herr D. Schmidt
04406 941-340
04406 941-149
Leistungsbeschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Was sollte ich noch wissen?
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport