Gewässeraufsicht
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Carsten Christgau
04401 927-649
04401 927-100Herr Martin Popken
04401 927-238
04401 927-373Herr Robert Wimmer
04401 927-300
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen
- zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
- zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
- zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
- zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.
Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128 Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).
Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:Die Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer.
Darunter ist die Beseitigung von Schlamm und Laub sowie anderer Abflusshindernisse, das Entkrauten und Entfernen abgetrennter Pflanzen sowie das Mähen der Ufer zur Erhaltung einer festen Grasnarbe zu verstehen. Ziel dieser Maßnahmen ist vorrangig die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Den Belangen des Naturschutzes ist jedoch unbedingt Rechnung zu tragen, da die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes eine wichtige Funktion erfüllen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:Für die Gewässerunterhaltung sind die Gewässereigentümer zuständig.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben