Einen Hund anmelden

Zuständige Stelle(n)

Hunderegister Niedersachsen

Adresse
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)

Steuern und Abgaben - Finanzbuchhaltung

Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne

Zuständiger Mitarbeiter

Frau S. Bley
Telefon 04406 941-215
Telefax 04406 941-149

Fachlich freigegeben durch

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Onlinedienste