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Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
04406 941-345
4406 941-149Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Gebühr
30 EUR (FIX)
Kirchenaustritt
Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
nicht angegeben
nicht angegeben