Haustierhaltung: Meldung – besonders geschützte Arten

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Adresse
Am Sportplatz 23
26506 Norden

Leistungsbeschreibung

Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden.

Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.

Weitere Informationen zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäß der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV):
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Zuständigkeit

beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

Die Meldungen können schriftlich erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Information, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA).

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

nicht angegeben (Zuständigkeit MU)