Schwerbehindertenangelegenheiten

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg

Adresse
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:

  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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