Schwerbehindertenangelegenheiten
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
Adresse
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie