Sterbeurkunde beantragen

Zuständige Stelle(n)

Standesamtswesen

Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne

Zuständiger Mitarbeiter

Frau F. Malter (Standesamt)
Telefon 04406 941-345
Telefax 4406 941-149


Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Identitätsnachweis (Kopie)

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Gebühr

Gebühr
20 EUR (FIX)

Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr
10 EUR (FIX)

Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.