Errichtung einer Kleinkläranlage: Anzeige
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Andrea Hildebrand
04401 927-430
04401 927-100Frau Sabine Kröger
04401 927-375
04401 927-100Herr Diego Schwanke
04401 927-641
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponenten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.
Wegen des erforderlichen Vorgehens sollte mit der zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen werden. Diese ist auch für die behördliche Überwachung zuständig, ob die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Region Hannover.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Kleinkläranlagen benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung.
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben