Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
Ordnungswesen
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständiger Mitarbeiter
Frau B. Ashauer
04406 941-350
04406 941-149
Leistungsbeschreibung
Straßen dienen dem Zweck der Fortbewegung und des Transports. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch. Wenn Sie eine Straße außerhalb des Gemeingebrauchs nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Das kann zum Beispiel sein für:
eine Festveranstaltung
eine Rallye
ein Radrennen
eine Sportveranstaltung
Film- und Fernsehaufnahmen
Bei wem Sie die Sondernutzungserlaubnis beantragen, ist abhängig davon, wo die Sondernutzung stattfinden soll. Für Landstraßen ist die regionale Straßenbaubehörde, für Autobahnen die entsprechende Autobahngesellschaft zuständig.
Damit die Sondernutzung genehmigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass:
vorübergehend errichtete Anlagen
gesondert genehmigt werden
sicher sind
Sie für entstehende Schäden aufkommen
Die Erlaubnis wird Ihnen auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig.
Das Land ist Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.
Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig.
Bei Gemeindestraßen: die Gemeinde
Zuständigkeit
Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig.
Das Land ist Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.
Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig.
Bei Gemeindestraßen: die Gemeinde
Voraussetzungen
Die geplante Sondernutzung muss verhältnismäßig sein, d.h. sie darf insbesondere die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht übermäßig einschränken und keine erhebliche Beeinträchtigung für Menschen mit Behinderungen darstellen
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer wird sich nach der Komplexität des konkreten Falls richten.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen