Ehrenzeichen des Landes
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsische Staatskanzlei
Adresse
Planckstraße 2
30169 Hannover
Leistungsbeschreibung
Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Niedersächsische Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden. Die Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Bearbeitung von Auszeichnungsanregungen mit Blick auf die Niedersächsische Verdienstmedaille ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Die Staatskanzlei bearbeitet außerdem auch Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Verdienstorden sowie dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz).
Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung
- der Niedersächsischen Sportmedaille,
- der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr,
- des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und
- von Fahnenbändern.
Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben