Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen)

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Postanschrift

Postfach:10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim

Leistungsbeschreibung

Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.

Das Land Niedersachsen fördert daher Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen), die zum Zeitpunkt der Geburt bzw. zum Zeitpunkt der Einschulung der Mehrlinge ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und mit den Mehrlingen in einem Haushalt leben, mit einer finanziellen Unterstützung je Kind zur Geburt und zur Einschulung in Höhe von jeweils 250,00 € sowie durch die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
  • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
  • Nachweis der Einschulung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt bzw. nach der Einschulung zu stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen:

Weiterführende Informationen

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung