Integrationsprojekte für schwerbehinderte Menschen
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Postanschrift
Postfach:10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim
Leistungsbeschreibung
Werden bei einer Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung mindestens 25 Prozent der Arbeitsplätze mit neu einzustellenden schwerbehinderten Menschen besetzt, kommt eine Förderung als Integrationsprojekt in Betracht. Integrationsprojekte können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und besonderen Aufwand erhalten. Integrationsprojekte dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen einer bestimmten Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Integrationsprojekte sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbständige Personen- oder Kapitalgesellschaften, die erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgen. Sie sind somit marktorientierte Unternehmen und keine maßnahmeorientierten Einrichtungen.
Verfahrensablauf:
Die Förderung muss formlos beantragt werden. Nach Eingang der Unterlagen beauftragt das Integrationsamt die NBank mit der Prüfung der nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens.
An wen muss ich mich wenden?
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zuständigkeit
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, das auf folgende Punkte eingeht:
- Kurzvorstellung des Vorhabens
- Produkte / Dienstleistungen
- Markt / Konkurrenz
- Management
- Mitarbeiter
- Marketing
- Organisation des Unternehmens
- Finanzierung (Erfolgsrechnung / Ergebnisvorschau über 5 Jahre; Liquiditätsplan)
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie