Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer Hannover
Adresse
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Adresse
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören
- das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
- Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.
Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet.
Voraussetzungen
Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:
- Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sind
- Erklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung
- Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden:
- Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle Ursprungserklärungen
- Lieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder Türkei
- Erklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA)
- Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen
- Rechnungen und Lieferscheine
- von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.
- von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist
- Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit besteht
- sonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses fallen Gebühren zwischen 5,00 EUR und 25,00 EUR an.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
- Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
- Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
- Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
- Sie können das Dokument als volldigitales Dokument nutzen oder bei Bedarf ausdrucken.
Schriftliches Verfahren:
- Das Antragsformular bekommen Sie von Ihrer IHK vor Ort ausgehändigt.
- Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
- Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.
Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
- Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie die Webanwendung für die elektronische Beantragung:
Rechtsgrundlage
- Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, in der jeweiligen Fassung der zuständigen IHK
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung