Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift

Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Wer als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkannt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt mindestens 125 Euro. Sie richtet sich nach den Vorgaben des Abschnitt XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag inkl. der erforderlichen Nachweise der der zuständigen Stelle ein
  • Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied erteilt

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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