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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Am 11. September 2016 werden in der Gemeinde Berne in 8 Wahlbezirken die Wahlen zum Gemeinderat durchgeführt.

 

Hierzu werden ca. 70 freiwillige Helferinnen und Helfer  in den Wahllokalen benötigt.

 

Für jeden Wahlbezirk ist gemäß § 11 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 10 Niedersächsische Kommunalwahlordnung ein Wahlvorstand (Funktionen und Aufgaben siehe unten) zu berufen, der aus bis zu 9 Personen bestehen kann.

 

Leider sind immer weniger Menschen bereit, sich ehrenamtlich für Gemeinschaftsaufgaben einzusetzen. Zu viele, vielleicht auch Sie, denken: "Das werden die anderen schon machen..."

 

Wenn Sie das politische Geschehen in der Welt verfolgen, wissen Sie, dass unser Recht zu wählen nicht selbstverständlich ist. Gerade deshalb sollte es aber für uns selbstverständlich sein, demokratische Verantwortung zu übernehmen. Bei Wahlen zu helfen heißt, zum Erhalt unserer Demokratie beizutragen.


BITTE...

melden Sie sich freiwillig, ohne Verpflichtung, immer helfen zu müssen! Vorkenntnisse werden dafür nicht erwartet! Sie können davon ausgehen, dass Ihre Anwesenheit im Wahllokal während der gesamten Wahlzeit nicht erforderlich ist. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sind bemüht, durch eine Abstimmung im Team eine dem Schichtdienst ähnliche Regelung zu treffen. Für Ihre Tätigkeit als Wahlhelfer können wir Sie leider nicht fürstlich entlohnen, aber immerhin erhalten Sie auch ein kleines finanzielles "Dankeschön" in Form einer Aufwandsentschädigung.

 

Wir gehen auch auf Ihre Wünsche zum Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten ein und versuchen nach Möglichkeit, sie zu berücksichtigen. Falls Sie noch Fragen haben, beantworten wir sie gern:

 

Ursula Clasen

clasen@berne.de

04406 941-320

Sandra Müller

mueller@berne.de

04406 941-120

 

Schrecken Sie nicht vor den Aufgaben einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers zurück! Sie haben es im Wahllokal mit erfahrenen Wahlvorsteherinnen oder Wahlvorstehern zu tun, die bei einer vorangegangenen Schulung genauestens in ihre Aufgaben eingewiesen wurden und Ihnen bei möglichen Problemen gern beratend und helfend zur Seite stehen werden.


Die Aufgaben der Wahlvorstände:

Eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher

  • weist die Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verschwiegenheitspflicht hin,
  • eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
  • hält den Kontakt zur Wahlleitung im Rathaus und berichtigt ggf. das Wählerverzeichnis,
  • leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenzählung,
  • gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt,
  • gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt,
  • verpackt nach der Wahl die Stimmzettel usw. und übergibt diese mit der Wahlniederschrift dem zuständigen Bediensteten der Verwaltung


Eine stellvertretende Wahlvorsteherin oder ein stellvertretender Wahlvorsteher

  • erledigt die zuvor beschriebenen Aufgaben der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers bei deren oder dessen Abwesenheit,
  • unterstützt die Wahlvorsteherin oder den Wahlvorsteher
  • verpackt nach der Wahl die Stimmzettel usw. und übergibt diese mit der Wahlniederschrift dem zuständigen Bediensteten der Verwaltung


Eine Schriftführerin oder ein Schriftführer

  • wird am Wahltag vom Wahlvorsteher eingesetzt
  • führt am Wahltag das Wählerverzeichnis
  • nimmt die Wahlniederschrift sowie eventuelle Vermerke während der Wahlhandlung auf


Eine Beisitzerin oder ein Beisitzer

  • kontrolliert die Wahlbenachrichtigungskarten bzw. Personalausweise
  • gibt die Stimmzettel aus
  • ordnet den Zutritt zum Wahlraum
  • beobachtet den Zutritt zu den Wahlkabinen
  • überwacht die Durchführung der Wahl und die Einhaltung der Wahlgrundsätze im Wahllokal
  • sortiert nach dem Ende der Wahlhandlung die Stimmzettel und zählt die Stimmen


Der Wahlvorstand hat vor Beginn der eigentlichen Wahlhandlung zu veranlassen:

  • Entgegennahme der Wahlunterlagen
  • Durchsicht der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit
  • Hinweis durch den Wahlvorsteher auf die Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit
  • Aushang der Wahlbekanntmachung und der Hinweisschilder
  • Aufstellen der Wahlkabinen und Anbringen von Stiften und Hinweisschildern in den Wahlkabinen
  • Kontrolle, ob die Wahlurnen leer sind
  • Verschließen der Wahlurnen
  • Bereitlegen der Stimmzettel
  • Feststellen, wo eine Möglichkeit zum Telefonieren besteht
  • Regelung der Pausen der Wahlvorstandsmitglieder

 


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