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Gemeindliche Schiedsleute

"Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg"

 

Die Schiedsfrau/der Schiedsmann hat die Aufgabe, Streitigkeiten in strafrechtlichen und bürgerrechtlichen Angelegenheiten zu schlichten (Schlichten ist besser als Richten) Durch das Schiedsmanngesetz sollen die Gerichte von kleinen Streitigkeiten entlastet werden; der Gang zur Schiedsfrau/Schiedsmann spart oft teures Geld. Gewählt werden die Schiedspersonen für jeweils fünf Jahre durch den Gemeinderat und vom zuständigen Amtsgericht bestätigt, das auch die Tätigkeit der Schiedsperson beaufsichtigt und falls erforderlich, auch juristischen Beistand leistet.

 

Der Rat der Gemeinde Berne hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 Herrn Thomas Röhreke zum Schiedsmann gewählt. Als Vertretung wurde durch den Gemeinderat Frau Anke Egenhoff gewählt.

 

Der Kontakt kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich zu den Schiedspersonen aufgenommen werden.

 

 

Thomas Röhreke

Raiffeisenstraße 13

27804 Berne

Tel.: 0157-39649514

E-Mail: 

 

Die Schiedsperson / stv. Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung gewählt. Die gewählten Personen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor / die Direktorin des Amtsgerichts.

 

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern besitzt. In das Amt darf berufen werden, wer als Berner Bürger das 30. Lebensjahr vollendet hat und nicht unter Betreuung steht.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Heibült, Tel.-Nr. 04406/941-300 oder E-Mail:    , zur Verfügung.