Bauleitpläne: Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Bauleitpläne der Gemeinde Berne

Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan.
Planungsträger ist die Gemeinde Berne, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
F-Plan Übersicht
Rechtskräftige Unterlagen zum Flächennutzungsplan
F-Plan ÜbersichtFlächennutzungsplan Karte
Erklärung F-Plan
Begründung F-Plan
Umweltbericht zum F-Plan
B-Plan Übersicht
Bebauungspläne nummeriert
B-Plan ÜbersichtB-Pläne nach Ortslagen
Übersicht
Gemeinde Berne
Übersicht
B-Plan Nr. 1
Berne Süd
Ortsteil Berne
Berne Süd
B-Plan Nr. 2A
Birkenweg
Ortsteil Ganspe
Birkenweg
B-Plan Nr. 3
Ganspe
Ortsteil Ganspe
Ganspe
B-Plan Nr. 5A
Ganspe
Ortsteil Ganspe
Ganspe
B-Plan Nr. 6
Gewerbegebiet Ranzenbüttel
Ortsteil Ranzenbüttel
Gewerbegebiet Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 7
Berne Süd Neufasssung
Ortsteil Berne
Berne Süd Neufasssung
B-Plan Nr. 8
Coldewei
Ortsteil Coldewei
Coldewei
B-Plan Nr. 9
Ranzenbüttel
Ortsteil Ranzenbüttel
Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 10
Bardenfleth-Detmarweg
Ortsteil Bardenfleth
Bardenfleth-Detmarweg
B-Plan Nr. 11
Warfleth
Ortsteil Warfleth
Warfleth
B-Plan Nr. 12
Dreisielen
Ortsteil Dreisielen
Dreisielen
B-Plan Nr. 13
An der Ollen
Ortsteil Berne
An der Ollen
B-Plan Nr. 17
Ganspe
Ortsteil Ganspe
Ganspe
B-Plan Nr. 18
Campe
Ortsteil Campe
Campe
B-Plan Nr. 19
Markthamm
Ortsteil Berne
Markthamm
B-Plan Nr. 20
Schwarzer Weg
Ortsteil Ranzenbüttel
Schwarzer Weg
B-Plan Nr. 22
Juliusplate
Ortsteil Juliusplate
Juliusplate
B-Plan Nr. 23
Westerstraße
Ortsteil Ranzenbüttel
Westerstraße
B-Plan Nr. 25
Reiterhof Bettingbühren
Ortsteil Bettingbühren
Reiterhof Bettingbühren
B-Plan Nr. 30
Dauerkleingartengebiet Coldewei
Ortsteil Coldewei
Dauerkleingartengebiet Coldewei
B-Plan Nr. 31
Glüsinger Helmer
Ortsteil Campe
Glüsinger Helmer
B-Plan Nr. 32
Coldewei
Ortsteil Coldewei
Coldewei
B-Plan Nr. 33
Gansper Helmer
Ortsteil Ganspe
Gansper Helmer
B-Plan Nr. 36
Campe
Ortsteil Campe
Campe
B-Plan Nr. 38
Glüsinger Helmer II
Ortsteil Campe
Glüsinger Helmer II
B-Plan Nr. 39
Neuenkoop
Ortsteil Neuenkoop
Neuenkoop
B-Plan Nr. 40
Schwarzer Weg II
Ortsteil Ranzenbüttel
Schwarzer Weg II
B-Plan Nr. 42
Gewerbegebiet Rennbahn
Ortsteil Ranzenbüttel
Gewerbegebiet Rennbahn
B-Plan Nr. 43
Bardenfelth II
Ortsteil Ranzenbüttel
Bardenfelth II
B-Plan Nr. 44
Gewerbliche Fläche Ochtholter Straße
Ortsteil Neuenkoop
Gewerbliche Fläche Ochtholter Straße
B-Plan Nr. 45
An der Weser
Ortsteil Ganspe
An der Weser
B-Plan Nr. 48
Hohes Feld I
Ortsteil Ranzenbüttel
Hohes Feld I
B-Plan Nr. 50
Parkplatz Büsing
Ortsteil Berne
Parkplatz Büsing
Informationen zum Bauleitplanverfahren

Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Ortsrecht
Die Zuständigkeit der Gemeinden für den Erlass von Satzungen auf ihrem Gemeindegebiet ist Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung. Für den Beschluss über die Satzung ist der jeweilige Rat der Gemeinde das entscheidende Gremium. Für Bauleitpläne ist außer bei Klarstellungssatzungen eine Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung vorgesehen. Neben den vorgehend erwähnten Bauleitplänen kann die Gemeinde weitere Satzungen erlassen. Diese können für bestimmte städtebauliche Zwecke genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise die städtebauliche Erhaltungssatzung, die Vorkaufsrechtsatzung und die Sanierungssatzung. Das weitere baubezogene Ortsrecht der Gemeinde Berne können Sie >>hier<< nach auch nach Ortslagen einsehen.





