Bauleitpläne: Flächennutzungs- und Bebauungspläne
Bauleitpläne der Gemeinde Berne
Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan.
Planungsträger ist die Gemeinde Berne, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
F-Plan Übersicht
Rechtskräftige Unterlagen zum Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan Karte
Erklärung F-Plan
Begründung F-Plan
Umweltbericht zum F-Plan
B-Plan Übersicht
Bebauungspläne nummeriert
B-Pläne nach Ortslagen
Übersicht
Gemeinde Berne
B-Plan Nr. 1
Berne Süd
Ortsteil Berne
B-Plan Nr. 2A
Birkenweg
Ortsteil Ganspe
B-Plan Nr. 3
Ganspe
Ortsteil Ganspe
B-Plan Nr. 5A
Ganspe
Ortsteil Ganspe
B-Plan Nr. 6
Gewerbegebiet Ranzenbüttel
Ortsteil Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 7
Berne Süd Neufasssung
Ortsteil Berne
B-Plan Nr. 8
Coldewei
Ortsteil Coldewei
B-Plan Nr. 9
Ranzenbüttel
Ortsteil Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 10
Bardenfleth-Detmarweg
Ortsteil Bardenfleth
B-Plan Nr. 11
Warfleth
Ortsteil Warfleth
B-Plan Nr. 12
Dreisielen
Ortsteil Dreisielen
B-Plan Nr. 13
An der Ollen
Ortsteil Berne
B-Plan Nr. 17
Ganspe
Ortsteil Ganspe
B-Plan Nr. 18
Campe
Ortsteil Campe
B-Plan Nr. 19
Markthamm
Ortsteil Berne
B-Plan Nr. 20
Schwarzer Weg
Ortsteil Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 22
Juliusplate
Ortsteil Juliusplate
B-Plan Nr. 23
Westerstraße
Ortsteil Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 25
Reiterhof Bettingbühren
Ortsteil Bettingbühren
B-Plan Nr. 30
Dauerkleingartengebiet Coldewei
Ortsteil Coldewei
B-Plan Nr. 31
Glüsinger Helmer
Ortsteil Campe
B-Plan Nr. 32
Coldewei
Ortsteil Coldewei
B-Plan Nr. 33
Gansper Helmer
Ortsteil Ganspe
B-Plan Nr. 36
Campe
Ortsteil Campe
B-Plan Nr. 38
Glüsinger Helmer II
Ortsteil Campe
B-Plan Nr. 39
Neuenkoop
Ortsteil Neuenkoop
B-Plan Nr. 40
Schwarzer Weg II
Ortsteil Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 42
Gewerbegebiet Rennbahn
Ortsteil Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 43
Bardenfelth II
Ortsteil Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 44
Gewerbliche Fläche Ochtholter Straße
Ortsteil Neuenkoop
B-Plan Nr. 45
An der Weser
Ortsteil Ganspe
B-Plan Nr. 48
Hohes Feld I
Ortsteil Ranzenbüttel
B-Plan Nr. 50
Parkplatz Büsing
Ortsteil Berne
Bauleitpläne im Verfahren
Zur Zeit sind keine Unterlagen zu einem Verfahren zu veröffentlichen.
Informationen zum Bauleitplanverfahren

Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Ortsrecht
Die Zuständigkeit der Gemeinden für den Erlass von Satzungen auf ihrem Gemeindegebiet ist Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung. Für den Beschluss über die Satzung ist der jeweilige Rat der Gemeinde das entscheidende Gremium. Für Bauleitpläne ist außer bei Klarstellungssatzungen eine Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung vorgesehen. Neben den vorgehend erwähnten Bauleitplänen kann die Gemeinde weitere Satzungen erlassen. Diese können für bestimmte städtebauliche Zwecke genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise die städtebauliche Erhaltungssatzung, die Vorkaufsrechtsatzung und die Sanierungssatzung. Das weitere baubezogene Ortsrecht der Gemeinde Berne können Sie >>hier<< nach auch nach Ortslagen einsehen.