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Bauleitpläne: Flächennutzungs- und Bebauungspläne


Bild Wappen Gemeinde Berne

 Bauleitpläne der Gemeinde Berne

Info Button KLICK BEISPIE III (2)​​

Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. 

Planungsträger ist die Gemeinde Berne, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

Info Button (2)F-Plan Übersicht

 Rechtskräftige Unterlagen zum Flächennutzungsplan 

Info Button (2)B-Plan Übersicht

 Bebauungspläne nummeriert

B-Pläne nach Ortslagen

Übersicht

Gemeinde Berne

B-Plan Nr. 1

Berne Süd 

Ortsteil Berne

B-Plan Nr. 2A
​​​​​Birkenweg

Ortsteil Ganspe 

B-Plan Nr. 3

Ganspe

Ortsteil Ganspe 

B-Plan Nr. 5A

Ganspe

Ortsteil Ganspe 

B-Plan Nr. 6

Gewerbegebiet Ranzenbüttel 

Ortsteil Ranzenbüttel 

B-Plan Nr. 7

Berne Süd Neufasssung 

Ortsteil Berne

B-Plan Nr. 8

Coldewei 

Ortsteil Coldewei

B-Plan Nr. 9

Ranzenbüttel 

Ortsteil Ranzenbüttel

B-Plan Nr. 10

Bardenfleth-Detmarweg 

Ortsteil Bardenfleth

B-Plan Nr. 11

Warfleth

Ortsteil Warfleth

B-Plan Nr. 12

Dreisielen 

Ortsteil Dreisielen

B-Plan Nr. 13

An der Ollen 

Ortsteil Berne

B-Plan Nr. 17

Ganspe 

Ortsteil Ganspe

B-Plan Nr. 18

Campe 

Ortsteil Campe

B-Plan Nr. 19

Markthamm 

Ortsteil Berne

B-Plan Nr. 20

Schwarzer Weg

Ortsteil Ranzenbüttel

B-Plan Nr. 22

Juliusplate

Ortsteil Juliusplate

B-Plan Nr. 23

Westerstraße

Ortsteil Ranzenbüttel

B-Plan Nr. 25

Reiterhof Bettingbühren

Ortsteil Bettingbühren

B-Plan Nr. 30

Dauerkleingartengebiet Coldewei

Ortsteil Coldewei

B-Plan Nr. 31

Glüsinger Helmer

Ortsteil Campe

B-Plan Nr. 32

Coldewei

Ortsteil Coldewei

B-Plan Nr. 33

Gansper Helmer

Ortsteil Ganspe

B-Plan Nr. 36

Campe

Ortsteil Campe

B-Plan Nr. 38

Glüsinger Helmer II

Ortsteil Campe

B-Plan Nr. 39

Neuenkoop

Ortsteil Neuenkoop

B-Plan Nr. 40

Schwarzer Weg II

Ortsteil Ranzenbüttel

B-Plan Nr. 42

Gewerbegebiet Rennbahn

Ortsteil Ranzenbüttel

B-Plan Nr. 43

Bardenfelth II

Ortsteil Ranzenbüttel

B-Plan Nr. 44

Gewerbliche Fläche Ochtholter Straße

Ortsteil Neuenkoop

B-Plan Nr. 45

An der Weser

Ortsteil Ganspe

B-Plan Nr. 48

Hohes Feld I

Ortsteil Ranzenbüttel

B-Plan Nr. 50

Parkplatz Büsing

Ortsteil Berne

Info Button (2)Bauleitpläne im Verfahren

 

Zur Zeit sind keine Unterlagen zu einem Verfahren zu veröffentlichen. 

 

Informationen zum Bauleitplanverfahren

Bauleitplanung

Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange. 

 

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan

Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Ortsrecht

Die Zuständigkeit der Gemeinden für den Erlass von Satzungen auf ihrem Gemeindegebiet ist Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung. Für den Beschluss über die Satzung ist der jeweilige Rat der Gemeinde das entscheidende Gremium. Für Bauleitpläne ist außer bei Klarstellungssatzungen eine Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung vorgesehen. Neben den vorgehend erwähnten Bauleitplänen kann die Gemeinde weitere Satzungen erlassen. Diese können für bestimmte städtebauliche Zwecke genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise die städtebauliche Erhaltungssatzung, die Vorkaufsrechtsatzung und die Sanierungssatzung. Das weitere baubezogene Ortsrecht der Gemeinde Berne können Sie >>hier<< nach auch nach Ortslagen einsehen. 

 

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