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Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Berne "Historischer Ortskern"

Anstehende Termine
 

Sitzung des Sanierungsbeirats am 11.09.2023  um 19.30 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Berne

 

Informationen zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme

Ziele und Maßnahmen

Berne - "Historischer Ortskern"
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 2004 wurde eine Reihe von städtebaulichen Missständen im jetzigen Sanierungsgebiet Berne-Historischer Ortskern festgestellt. Zur Beseitigung der Misstände wurde die Gemeinde Berne in die Städtebauförderung von Bund und Land mit der Maßnahme "Berne – Historischer Ortskern" aufgenommen. 

 

Maßnahmen, die den Zielen der Städtebauförderung entsprechend und als förderfähig anerkannt sind, werden von Bund und Land mit jeweils 1/3 der anerkennenswerten Kosten gefördert.

Die Erkenntnisse wurden im ISEK dahingehend geprüft, ob sie auch heute noch zutreffen. Dabei hat sich ergeben, dass die Kernaussagen von damals auch heute noch Gültigkeit haben. Die Mängel lassen sich dabei in nachfolgende Kategorien einteilen:

  • Funktionsmängel- und schwächen hinsichtlich Wohnen, Arbeiten, Erholung
  • Mängel in der Bausubstanz von Hauptgebäuden
  • Nutzungsmängel/Nutzungskonflikte
  • Mängel in der innerörtlichen Verkehrssituation
  • Gestaltungsmängel

Wie die Mängel behoben werden können, ist unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümern und sonst Betroffenen erarbeitet und im Rahmenplan als städtebauliches Entwicklungskonzept beschrieben worden.

 

Neben Maßnahmen in der Durchführung durch die öffentliche Hand sind eine Reihe von Anforderungen beschrieben, deren Umsetzung von der Mitwirkung und Mitgestaltung privater Eigentümer abhängig sein wird.

 

Undichte Fenster, hohe Energiekosten, zu kleine Zimmer, veraltete Heizungen ...
Kein Haus ist perfekt. Jetzt lohnt es sich über eine Modernisierung nachzudenken! Wohngebäude zu erneuern ist wesentlich für das Gelingen einer Sanierungsmaßnahme. Mit einer Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur die Wohnqualität verbessern, sondern Sie leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes.

Gleichzeitig zahlt sich die Investition in den Werterhalt Ihres Gebäudes tagtäglich für Sie oder Ihre Mieter aus. Im Rahmen der Städtebauförderung informieren wir Sie über die Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet. Neben einer finanziellen Unterstützung aus Sanierungsmitteln können Sie auch von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.

 

Rechtliche Grundlagen Städtebauförderung

Der Ablauf einer Sanierung ist als formelles Verfahren über das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und lässt sich in die drei Phasen unterteilen. Die Dauer eines Sanierungsverfahren soll gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB die Frist von 15 Jahren nicht überschreiten, kann aber bei Bedarf verlängert werden.

Die Gemeinde Berne strebt den Abschluss des Sanierungsverfahrens bis zum 31.03.2029 an.

 

Phase eines Sanierungsverfahrens

 

Neben dem Baugesetzbuch sind weitere Rechtsquellen beachtlich:

Weitergehende Informationen zur Städtebauförderung siehe:

 

>> weitere Informationen zur Städtebauförderung <<

 

Handlungsleitlinien und Konzepte

Zur Behebung der in der Vorbereitenden Untersuchung 2004 bereits identifizierten Missstände sind in den nachfolgenden Jahren Handlungsleitlinien und Konzepte wie folgt entwickelt worden:

​​

Über den Umsetzungsstand von Maßnahmen im Sanierungsgebiet wird dem Gemeinderat jährlich Bericht erstattet. 

Umsetzungsstand der Sanierungsmaßnahmen

Anstehende Maßnahmen

Neben dem jetzt anstehenden Ausbau der Langen Straße -Abschnitt Süd- hat die Gemeinde Berne den Ausbau der Nebenanlagen der Langen Straße im Abschnitt von der Kreuzung Weserstraße bis zum Bahnübergang und den Ausbau der Nebenanlagen der Weserstraße von der Kreuzung Lange Straße bis zur Brücke über die Ollen auf der Agenda.

 

Der Planungsauftrag ist erteilt. Voraussichtlich ab der 2. Jahreshälfte 2023 werden Planentwürfe erarbeitet und mit Anliegern, dem Sanierungsbeirat und den Ratsgremien erörtert.

 

Die Unterlagen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

 

Der Ausbau der Kreuzung Lange Straße /Weserstraße zu einem Kreisverkehrsplatz ist nicht mehr Gegenstand der gemeindlichen Planungen.
Diese noch im Rahmenplan und Verkehrskonzept vorgesehene Maßnahme wurde mit dem Land Niedersachsen als Straßenbaulastträger der Landesstraße L 868 vorbesprochen und letztlich aus Kostengründen mit Beschluss des Rates vom 29.03.2022 von der Maßnahmenliste gestrichen.

Öffentliche Maßnahmen in der Umsetzung

  1. Aktuell steht die Umsetzung von Maßnahme „Lange Straße Süd“ an.
     
  2. Am 03.04.2023 beginnen die Arbeiten zur Ertüchtigung der Umleitungsstrecke über den Schwarzen Weg.
     
  3. Am 12.05.2023 wird mit den Arbeiten an der Langen Straße begonnen. Baustart wird der Einmündungsbereich „Eichenstraße“ und „Am Schulplatz“ sein. Die Baustelle wird dann Richtung Norden wandern und bis Ende Oktober die Einmündung „Breiter Weg“ erreichen.
     
  4. Die weiteren Abschnitte bis zum alten Rathaus werden bis Oktober 2024 fertiggestellt.

 

Zu den weiteren Abschnitten wird ein Zeitplan entsprechend des Baufortschritts erstellt.

 

  1. Für die Durchführung der Bauarbeiten wird die Lange Straße ab dem 12.05.2023 für den Verkehr voll gesperrt. Der innerörtliche Verkehr wird über den Schwarzen Weg umgeleitet, der überörtliche Verkehr über die B 212n. Die bauausführende Firma wird die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke mit KfZ im Einzelfall abstimmen.
     
  2. Die von der Gemeinde Berne beauftragten Arbeiten umfassen die Herstellung des Regenwasserkanals und die Neugestaltung von Bürgersteigen und Fahrbahn.
     
  3. Im Zuge der Ausführung dieser Arbeiten wird der OOWV die Schmutzwasserleitung und Trinkwasserleitungen neu verlegen und hierbei auch Hausanschlüsse neu herstellen.
     
  4. Die Versorger EWE, TELEKOM und VODAFONE werden ihre Versorgungsleitungen und ggfls. Anschlüsse ebenfalls erneuern.
     
  5. An dieser Stelle ist es der Gemeinde lediglich möglich, die von ihr beauftragten Ausführungspläne zu veröffentlichen.
     
  6. Der OOWV und die Versorger werden die Eigentümer der betroffenen Grundstückstücke direkt ansprechen.

 

Die Ausführungspläne zu den Abschnitten finden sie hier:

 

Sanierungsbeirat Städtebauförderung

Das städtebaulichen Sanierungsverfahren ist im Dialog mit den von ihr Betroffenen zu entwickeln und durchzuführen. Die Gemeinde Berne hat zu diesem Zwecke einen Sanierungsbeirat eingesetzt. Er setzt sich aus Eigentümern, Bewohnern, Geschäftstreibenden und sonstigen Interessensvertretern zusammen. Er hat derzeit 18 Mitglieder. Den Vorsitz führt Herr Heinz-Georg Helms.

 

Der Sanierungsbeirat befasst sich aktuell mit Fragen der Umsetzung des Sanierungsverfahrens und erarbeitet Empfehlungen, die zur Vorbereitung der Beschlussfassung in die Gremien der Gemeinde eingebracht werden.

 

Der Beirat verständigt sich dabei zu den jeweiligen Sanierungszielen, Planungskonzepten und Bauvorhaben im öffentlichen Raum. Er macht darüber hinaus Vorschläge für die Umsetzung des Programms durch die Verwaltung.

 

Die Sitzungen des Sanierungsbeirats sind im Regelfall öffentlich. Einladungen und Tagesordnung werden hier veröffentlicht.

Hinweise für Eigentümer

Private Vorhaben

Private Vorhaben und eine Reihe von Rechtsgeschäften, die im Zusammenhang mit einem im Sanierungsgebiet belegenen Grundstück stehen, sind nach § 144 BauGB genehmigungspflichtig.

Die Genehmigungspflicht hat den Zweck, die Durchführung der Sanierung abzusichern.

 

Eine Kurzbeschreibung erhalten sie hier: 

 

Antragsformulare für Vorhaben und Rechtsgeschäfte:

 

Förderung Private Vorhaben

Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden haben die Möglichkeit, eine Förderung für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu erhalten.

 

Die Fördervoraussetzungen können der Städtebauförderrichtlinie und der gemeindlichen Förderrichtlinie entnommen werden. Die Maßnahmen sollten sich dabei an der Gestaltungsrichtlinie orientieren.

Mit der Änderung der Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen wird die gemeindliche Richtlinie anzupassen sein. Die hier veröffentlichte Fassung tritt ab dem 01.01.2024 außer Kraft. Eine neue Fassung befindet sich in der Erarbeitung.

 

Neben der Förderung bietet das Sanierungsverfahren auch die Möglichkeit, erhöhte Absetzungen nach § 7h bzw. §10s Einkommenssteuergesetz geltend zu machen.

 

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Sanierungsträger auf (Verlinkung Ansprechpartner). Maßnahmen, mit denen bereits begonnen wurde, können nicht öffentlich gefördert werden.
 

Antragsformulare für Fördermittelgewährung:

 

Verlinkung:

 

Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag

Bei Sanierungsmaßnahmen, die im umfassenden Verfahren durchgeführt werden, muss die Gemeinde von den Eigentümern des Sanierungsgebiets einen Ausgleichsbetrag erheben. Die Erhebung liegt nicht im Ermessen der Gemeinde. Der Gesetzgeber hat sie im Baugesetzbuch zwingend vorgeschrieben.

 

Der Ausgleichsbetrag entspricht dem Wertzuwachs eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet, der durch die städtebauliche Erneuerung bewirkt wurde. Er ist ein anteiliger finanzieller Beitrag zu den Kosten der Sanierung, die sonst von der Allgemeinheit zu tragen sind (vor allem über die Städtebauförderung).

 

Die Ausgleichsbeträge decken meistens bei weitem nicht die tatsächlichen öffentlichen Kosten der Sanierung. Es ist daher anzunehmen, dass sie häufig auch geringer sind als sonst zu zahlende Erschließungs- oder KAG-Beiträge, die im umfassenden Verfahren nicht erhoben werden.

 

Die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist Voraussetzung für die Gesamtabrechnung der Städtebauförderung. Diese nach dem Haushaltsrecht vorgeschriebene fristgerechte Abrechnung kann wiederum Voraussetzung dafür sein, ob die Gemeinde für andere Sanierungsmaßnahmen weiterhin Städtebauförderungsmittel erhält.

 

Die Bemessung des Ausgleichsbetrags erfolgt auf der Grundlage einer exakten Wertermittlung durch den Gutachterausschuss oder einen privaten Sachverständigen.

Eine vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrags durch einen Vertrag mit der Gemeinde macht es vielen Eigentümern leichter, den Wertausgleich zu akzeptieren.

Über die Methodik zur Wertermittlung hat die Gemeinde Berne die Eigentümer der Grundstücke im Sanierungsgebiet am 27.01.2015 informiert.

 

Die Ausführungen des Referenten finden sie hier:

Ansprechpartner für das Sanierungsverfahren

Die Gemeinde Berne hat zur Durchführung und Begleitung des Sanierungsverfahrens die

NLG -LOGO

Nds. Landgesellschaft mbH
Geschäftsstelle Oldenburg
Gartenstraße 17
26122 Oldenburg

 

als Sanierungstreuhänder eingesetzt.

 

Ansprechpersonen 

Herr Steffen Diekhoff

Tel.  0441 95094-46

Fax   0511 1211-16046

Ansprechpartner für das Sanierungsverfahren“.

 0441 95094-46 ergänzt werden. Vielen Dank!

 

| www.nlg.de

 

und Frau Anette Petrina

Tel.    0441 95094-43

Fax    0511 1211-16043

| www.nlg.de

 

Die Begleitung innerhalb der Gemeindeverwaltung obliegt 

 

 


Bereich: Bauverwaltung

 

Anschrift:

Am Breithof 6

27804 Berne

 

Telefon (04406) 941-310

Telefax (04406) 941-149

E-Mail E-Mail: 


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Formulare Städtebauförderung

Hier können Sie folgende Formulare einsehen und herunterladen:

 

Formulare

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StädtebauförderungBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenNiedersäschisches Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen​​​​​Gemeinde Berne