Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 2004 wurde eine Reihe von städtebaulichen Missständen im jetzigen Sanierungsgebiet Berne-Historischer Ortskern festgestellt. Zur Beseitigung der Misstände wurde die Gemeinde Berne in die Städtebauförderung von Bund und Land mit der Maßnahme "Berne – Historischer Ortskern" aufgenommen.
Maßnahmen, die den Zielen der Städtebauförderung entsprechend und als förderfähig anerkannt sind, werden von Bund und Land mit jeweils 1/3 der anerkennenswerten Kosten gefördert.
Die Erkenntnisse wurden im ISEK dahingehend geprüft, ob sie auch heute noch zutreffen. Dabei hat sich ergeben, dass die Kernaussagen von damals auch heute noch Gültigkeit haben. Die Mängel lassen sich dabei in nachfolgende Kategorien einteilen:
Funktionsmängel- und schwächen hinsichtlich Wohnen, Arbeiten, Erholung
Mängel in der Bausubstanz von Hauptgebäuden
Nutzungsmängel/Nutzungskonflikte
Mängel in der innerörtlichen Verkehrssituation
Gestaltungsmängel
Wie die Mängel behoben werden können, ist unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümern und sonst Betroffenen erarbeitet und im Rahmenplan als städtebauliches Entwicklungskonzept beschrieben worden.
Neben Maßnahmen in der Durchführung durch die öffentliche Hand sind eine Reihe von Anforderungen beschrieben, deren Umsetzung von der Mitwirkung und Mitgestaltung privater Eigentümer abhängig sein wird.
Undichte Fenster, hohe Energiekosten, zu kleine Zimmer, veraltete Heizungen ...
Kein Haus ist perfekt. Jetzt lohnt es sich über eine Modernisierung nachzudenken! Wohngebäude zu erneuern ist wesentlich für das Gelingen einer Sanierungsmaßnahme. Mit einer Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur die Wohnqualität verbessern, sondern Sie leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes.
Gleichzeitig zahlt sich die Investition in den Werterhalt Ihres Gebäudes tagtäglich für Sie oder Ihre Mieter aus. Im Rahmen der Städtebauförderung informieren wir Sie über die Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet. Neben einer finanziellen Unterstützung aus Sanierungsmitteln können Sie auch von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.