Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige

Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:80 01
53105 Bonn, Stadt

Leistungsbeschreibung

Wer

  • Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
  • Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg

gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.

Weitere Informationen:

  • Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen: Erteilung
  • Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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