Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Nicht-EU-Staaten: Genehmigung
Zuständige Stelle(n)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Adresse
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Leistungsbeschreibung
Technische Unterstützung durch EU-Bürger bedarf der Genehmigung, wenn die zuständige Stelle die antragstellende Person unterrichtet hat, dass die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen für kerntechnische Zwecke in
- Algerien,
- Irak,
- Iran,
- Israel,
- Jordanien,
- Libyen,
- Nordkorea,
- Pakistan oder
- Syrien
steht.
Ist der antragstellenden Person bekannt, dass eine technische Unterstützung, die er oder sie erbringen möchte, für o.g. Zweck bestimmt ist, so hat er oder sie die zuständige Stelle zu unterrichten; dieses entscheidet, ob die technische Unterstützung genehmigungspflichtig ist.
Die technische Unterstützung darf erst erbracht werden, wenn die zuständige Stelle die technische Unterstützung genehmigt oder entschieden hat, dass es einer Genehmigung nicht bedarf.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aussagekräftige Unterlagen zu der geplanten Unterstützungsleistung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr




