Nutzungsgenehmigung von Mineralwasserbrunnen: Erteilung

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift

Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 5 Anlage 1 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlage 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Leistungsbeschreibung

Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

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