Bestrahlungsanlagen: Zulassung

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift

Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Leistungsbeschreibung

Einrichtungen zur Bestrahlung im Sinne der Lebensmittelbestrahlungsverordnung müssen zugelassen werden.

Voraussetzungen:

  • Die Bestrahlungsanlage muss den Anforderungen der empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätze der Codex-Alimentarius-Kommission entsprechen.
  • Für die Anlage muss eine verantwortliche Person bestimmt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

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