Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift

Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Leistungsbeschreibung

Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristvorgabe.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

  • Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • detailierte Beschreibung
    • des Produkts und
    • der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
  • ggf. Rezepturangaben
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