Verbringung von Tierarzneimitteln: Anzeige
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift
Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Das Verbringen von Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedstaat bzw. einem EWR-Vertragsstaat ist im Falle eines Therapienotstandes gemäß § 56a Abs. 2 AMG erlaubt, wenn das Arzneimittel in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat für Tiere zugelassen, das Arzneimittel von einem Tierarzt / einer Tierärztin verschrieben oder bestellt wird und der Tierarzt / die Tierärztin das Verbringen der zuständigen Stelle anzeigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auf der Homepage des LAVES ist ein Anzeigeformular verfügbar, das alle Angaben erhebt, die zur Anzeige gemäß § 73 Abs. 3a AMG notwendig sind.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Entgegennahme der Anzeige fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Verbringens gemäß § 73 Abs. 3a AMG hat unverzüglich nach der Verschreibung oder Bestellung des Arzneimittels zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben




