Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr beantragen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift

Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
  • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.

Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.

Wenn Sie

  • Affen und Halbaffen (Primaten) sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
  • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

in andere EU-Mitgliedstaaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.

Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ebenfalls eine Zulassung benötigen Geflügelbetriebe, aus denen Geflügel für andere Zwecke als zur Schlachtung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Auch Brütereien, aus denen Bruteier oder Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, benötigen eine Zulassung.

An wen muss ich mich wenden?

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg

Tel: 04 41 / 570 26-0
Fax: 04 41 / 570 26-179
Email: poststelle@laves.niedersachsen.de

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

Um eine Zulassung zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen u.a. an den Betrieb, an das Management und die Tiergesundheit erfüllt werden.

Die zuständige Stelle berät Sie bei Bedarf zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Betriebes.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einen Antrag auf Zulassung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten. Grundriss (zumindest Skizze) der Betriebsstätte(n) mit Legende (Bezeichnung der Räumlichkeiten)

Verfahrensablauf

In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post oder E-Mail auf Zulassung Ihres Betriebes bzw. Ihrer Einrichtung
  • Sie werden anschließend telefonisch kontaktiert, um einen Vororttermin zu erhalten
  • Nach dem Termin erhalten Sie Information über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

 Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz

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