Fischmehl, fischmehlhaltige Futtermittel, Blutprodukte oder Blutmehle, Di- und Tricalciumphosphate: Herstellung, Lagerung, Einsatz - Genehmigung
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift
Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Herstellung, Lagerung und Einsatz von Fischmehl, fischmehlhaltigen Futtermitteln, Blutprodukten oder Blutmehlen, Di- und Tricalciumphosphaten sind genehmigungspflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie die Antragsformulare.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gewerbliche Hersteller: Antrag zur Genehmigung der Herstellung
Landwirte: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mit Bestätigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben




