Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 65 - Liegenschaften

Adresse
Besucheranschrift: Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Postanschrift
Postanschrift: Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Kerstin Mielke
Telefon 04401 927-254
Telefax 04401 927-355

Herr Holger Oberschelp
Telefon 04401 927-714
Telefax 04401 927-100

Frau Meral Özden
Telefon 04401 927-798
Telefax 04401 927-335

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

nicht angegeben

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