Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 65 - Liegenschaften
Adresse
Besucheranschrift: Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Postanschrift
Postanschrift: Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Kerstin Mielke
04401 927-254
04401 927-355Herr Holger Oberschelp
04401 927-714
04401 927-100Frau Meral Özden
04401 927-798
04401 927-335
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
nicht angegeben




