Werkstattkarte erneuern

Zuständige Stelle(n)

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen ist

  • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
  • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.

Antragsberechtigt sind

  • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
  • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

An wen muss ich mich wenden?

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Im Werder 9

29221 Celle

Zuständigkeit

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Im Werder 9

29221 Celle

Leistungsbeschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Sie ist ein Jahr gültig. Wenn Sie Ihre Werkstattkarte erneuern wollen, müssen Sie diese als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibern vorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf dabei nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Bearbeitungsdauer

15 Werktage

Welche Fristen muss ich beachten?

Die (erneuerte) Werkstattkarte ist ein Jahr gültig.

Fachlich freigegeben durch

Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr
42.95 EUR (FIX)

Druckformulare / Merkblätter

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

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