Ausübung des Berufs als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst gestatten

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Rechtsanwaltskammer Oldenburg

Adresse
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte,

  • die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein,
  • die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder
  • die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind,

dürfen ihren Beruf als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.


Die zuständige Stelle kann der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst auf Antrag eine Vertreterin/einen Vertreter bestellen oder ihr/ihm gestatten, den Beruf selbst auszuüben, wenn die Interessen der Rechtspflege dadurch nicht gefährdet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

Rechtsanwaltskammer

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Onlinedienste

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung