Vertretung für eine Patentanwältin/einen Patentanwalt Bestellung

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Patentanwaltskammer

Adresse
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt

Leistungsbeschreibung

Eine Vertretung kann nur dann selbst bestellt werden, wenn diese von einer Patentanwältin/einem Patentanwalt oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt übernommen wird. Dabei kann die Bestellung auch von vornherein für alle Verhinderungsfälle erfolgen, die während eines Kalenderjahres eintreten können. In anderen Fällen kann eine Vertretung nur auf Antrag der Patentanwältin/des Patentanwalts von der zuständigen Stelle bestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Patentanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

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