Lizenz für Postdienstleistungen: Übertragung
Zuständige Stelle(n)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift
Postfach:80 01
53105 Bonn, Stadt
Leistungsbeschreibung
Eine Übertragung der nach § 6 Postgesetz (PostG) erteilten Lizenz für Postdienstleistungen bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Stelle.
Die Übertragung ist zu Versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass:
- die antragstellende Person für die Ausübung der Lizenzrechte nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Fachkunde besitzt,
- durch die Aufnahme einer lizenzpflichtigen Tätigkeit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet würde,
- die antragstellende Person die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet.
Weitere Informationen zum Thema „Lizenz für Postdienstleistungen“:
- Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige – Änderung der Gesellschaftsverhältnisse einer Kapitalgesellschaft
- Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige - bei Fortführung durch Stellvertreter nach Tod des Lizenznehmers
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Die Übertragung ist formlos und in Schriftform mitzuteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr




