Abnahme von Wesenstests Zulassung

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Adresse
Calenberger Straße 2
30169 Hannover

Leistungsbeschreibung

Personen, die den Wesenstest abnehmen, bedürfen nach § 13 Absatz 1 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der vorherigen Zulassung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

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