Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz Zulassung
Zuständige Stelle(n)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Leistungsbeschreibung
Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.
Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Gewähr für die notwendige Unabhängigkeit von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette Fleisch
- Zuverlässigkeit und Sachkunde
- Niederlassung oder zustellungsfähige Anschrift im Inland
- Beschäftigung einer für die ordnungsgemäße Klassifizierung hinreichende Anzahl zugelassener Klassifiziererinnen und Klassifizierer und
- Erfüllen der Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2004-11 Typ A
- Die Vorlage einer Akkreditierungsurkunde einer Akkreditierungsstelle ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung




