Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Zuständige Stelle(n)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Adresse

50656 Köln, Stadt

Druckformulare / Merkblätter

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben am

19.03.0026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service 

Verfahrensablauf

Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Leistungsbeschreibung

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Fachlich freigegeben durch

Landesredaktion

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

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