Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anmelden
Zuständige Stelle(n)
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
50656 Köln, Stadt
Druckformulare / Merkblätter
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Leistungsbeschreibung
Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
- Rundfunkgeräte,
- Smartphones und
- Computer
innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
- vom Treppenhaus oder
- einem Vorraum aus oder
- von außen betreten können.
Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Was sollte ich noch wissen?
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel benötigen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular mit folgenden Angaben:
- Vor- und Nachname,
- Anschrift der Wohnung,
- Einzugsdatum,
- gegebenenfalls Beitragsnummer (z. B. bei einer weiteren Wohnung),
- gegebenenfalls Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren.
Fachlich freigegeben durch
SWR
Welche Gebühren fallen an?
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Beitrag
18.36 EUR (FIX)
monatlich je Wohnung
Abgabe
18.36 EUR (FIX)
monatlich jede weitere Wohnung
Abgabe
6.12 EUR (FIX)
monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag
Voraussetzungen
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.




