Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Ingenieurkammer Niedersachsen

Adresse
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover

Leistungsbeschreibung

Für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sind Sie verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Von dieser Nachweispflicht können Sie sich befreien lassen, wenn Sie eine eigenverantwortliche Tätigkeit noch nicht ausüben oder den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht ausüben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Nachweis des Befreiungsgrundes

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 11 NIngG (siehe unter Rechtsgrundlage)

Druckformulare / Merkblätter

Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.
 

  • Formulare zum Download (Antrag Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure)
    https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/mitgliedschaft-und-listen/antraege 
  • OnlineVerfahren:
    Link zum OnlineAntrag
  • Persönliches Erscheinen nicht erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis, dass noch keine eigenverantwortliche Tätigkeit ausgeübt wird
  • Nachweis Krankheit, Elternzeit oder sonstige persönliche Gründe

Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Maximal drei Monate.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ingenieurkammer Niedersachsen

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