Erteilung einer Instandsetzerbefugnis

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)

Adresse
Goethestraße 44
30169 Hannover

Rechtsgrundlage

Leistungsbeschreibung

Betriebe, die geeichte Messgeräte Instandsetzen möchten, können die Erteilung der Instandsetzerbefugnis gemäß Mess- und Eichverordnung (MessEV) beantragen.

Druckformulare / Merkblätter

Der Antrag auf Erteilung der Befugnis ist über den oben stehenden Link „Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Befugnis als Instandsetzer nach § 54 MessEV“ online zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Antrag auf Erteilung der Instandsetzerbefugnis soll bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes gestellt werden, in dem sich der Hauptsitz des Betriebes befindet.

Weitere Einzelheiten zum Mess- und Eichwesen in Niedersachsen, zu Ansprechpartnern sowie zu den gesetzlichen Grundlagen des Mess- und Eichwesens sind dem Internetauftritt der zuständigen Stelle zu entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Entscheidung zur Erteilung der Instandsetzerbefugnis ist gebührenpflichtig und wird nach Aufwand berechnet.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN).

Das MEN hat die bundeseinheitlich bestehenden Aufgaben inne. Es unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Bearbeitungsdauer

Die angegebene Bearbeitungsdauer ist ein Durchschnittswert (abhängig vom Umfang und der Qualität der eingereichten Unterlagen). 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Prüfscheine oder Kalibrierscheine mit Akkreditierungssymbol für die verwendeten Prüfmittel.

Sachkundenachweise.

Voraussetzungen

Um Messgeräte Instandsetzen zu können ist es notwendig, dass der Betrieb über geeignete rückgeführte Prüfmittel und sachkundiges Personal verfügt.

Als Sachkundenachweis genügt für jede Person, die Instandsetzungen durchführt:

- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Bereich oder mindestens eine   

  einjährige Tätigkeit im Bereich der Instandsetzung/Reparatur.

- Schulungsbescheinigungen des Herstellers oder eines von diesem autorisierten Vertriebspartner

  bezüglich Handhabung, Wartung/Reparatur/Prüfung von Messgeräten.

- Kenntnisse über die Vorschriften des Mess- und Eichrechts bzw. der Eichtechnik.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

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