Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Zuständige Stelle(n)

Melde- und Passwesen

Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne

Zuständige Mitarbeiter

Frau K. Burkert
Telefon 04406 941-315
Telefax 04406 941-149

Herr D. Schmidt
Telefon 04406 941-340
Telefax 04406 941-149

Leistungsbeschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger müssen Sie ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, Sie verfügen über einen gültigen Reisepass.

Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Unterlassen Sie dies, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn Sie den Verlust im Bürgeramt anzeigen, können Sie dort direkt einen neuen Personalausweis beantragen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion:

Wird der Diebstahl bei der Polizei oder beim Bürgeramt gemeldet, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Sperrung selbst über die bundesweite Sperrhotline 116 116 vornehmen zu lassen. Dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion weder online genutzt noch vor Ort ausgelesen werden.

Die separate Unterschriftsfunktion müssen Sie, falls vorhanden, direkt beim Anbieter Ihres Signaturzertifikats sperren lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Voraussetzungen

Ihr Personalausweis wurde gestohlen.

Druckformulare / Merkblätter

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Sofern Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen, können Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für die Meldung des Diebstahls an.

Verfahrensablauf

Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich melden. Sobald Ihre Meldung beim Bürgeramt oder bei der Polizei eingeht, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

Diebstahl beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Informieren Sie sich vorab über die regionalen Terminmöglichkeiten.
  • Nach Eingang Ihrer Meldung wird die Online-Ausweisfunktion sofort deaktiviert.
  • Falls kurzfristig kein Termin verfügbar ist, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion selbst sperren:

  • Rufen Sie die Sperrhotline 116 116 an. Diese ist rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche erreichbar.
  • Halten Sie Ihr Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief bereit und geben Sie es über die Telefontastatur ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis wird anschließend sofort gesperrt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie keinen Reisepass besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Bei Bedarf kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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