Sperrmüll abgeben
Zuständige Stelle(n)
Abfallwirtschaft [Eigenbetrieb des Landkreises Wesermarsch]
Adresse
Otto-Hahn-Straße 9
26919 Brake (Unterweser)
Leistungsbeschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständigkeit
öffentlich-rechtliche Entsorger
Voraussetzungen
Sie haben Sperrmüll und wollen diesen abgeben.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bitte setzen Sie sich mit ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen in Verbindung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz




