Sperrmüll abgeben

Zuständige Stelle(n)

Abfallwirtschaft [Eigenbetrieb des Landkreises Wesermarsch]

Adresse
Otto-Hahn-Straße 9
26919 Brake (Unterweser)

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Zuständigkeit

öffentlich-rechtliche Entsorger

Voraussetzungen

Sie haben Sperrmüll und wollen diesen abgeben.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Bitte setzen Sie sich mit ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen in Verbindung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung