Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht

Adresse
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Herr Dirk Bohlen
Telefon 04401 927-359
Telefax 04401 927-100

Herr Jochen Hauerken
Telefon 04401 927-357
Telefax 04401 927-100

Herr Mark Joneleit
Telefon 04401 927-280
Telefax 04401 927-100

Frau Maike Knöppler
Telefon 04401 927-393
Telefax 04401 927-100

Frau Jana Kolde
Telefon 04401 927-461
Telefax 04401 927-100

Herr Florian Kramer
Telefon 04401 927-392
Telefax 04401 927-100

Frau Silke Kuck-Kleinschmidt
Telefon 04401 927-656
Telefax 04401 927-100

Frau Eva Wittich
Telefon 04401 927-671
Telefax 04401 927-100

Leistungsbeschreibung

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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