Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht
Adresse
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Dirk Bohlen
04401 927-359
04401 927-100Herr Jochen Hauerken
04401 927-357
04401 927-100Herr Mark Joneleit
04401 927-280
04401 927-100Frau Maike Knöppler
04401 927-393
04401 927-100Frau Jana Kolde
04401 927-461
04401 927-100Herr Florian Kramer
04401 927-392
04401 927-100Frau Silke Kuck-Kleinschmidt
04401 927-656
04401 927-100Frau Eva Wittich
04401 927-671
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung




